Bei der Anmeldung zu Prüfungen oder zur Masterarbeit müssen bestimmte Studienleistungen nachgewiesen werden. Von daher: Frühzeitige Planung ist sinnvoll, die Wegleitungen und Merkblätter informieren über die Anforderungen, die Studienberatungen der Geschichte helfen dabei gerne. Organisiert werden Anmeldung und Durchführung der Prüfungen von der Studienadministration der Fakultät. Über die Prüfungsberechtigungen der Dozierenden entscheidet die Unterrichtskommission Geschichte.


Prüfungsberechtigungen


FAQs

Abschluss des Geschichtsstudiums

01. «Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung für die Bachelor- und Masterprüfungen beachten?»

Die Prüfungsanmeldungen erfolgen bei der Studienadministration der Philosophisch-Historischen Fakultät. Auf deren Homepage finden Sie sämtliche wichtige Informationen und Dokumente zu den Prüfungen:

·      Zulassungsbedingungen

·      Anmeldefristen

·      Prüfungsdaten (schriftliche Prüfungen BA) oder Prüfungszeiträume (mündliche Prüfungen MA)

·      Merkblätter für die Prüfungsanmeldungen (BA und MA)

·      Merkblätter für die Modulzuordnungen

·      Merkblatt zur Masterprüfung im Minor-Studienfach (Studierende der Sportwissenschaften, Geographie (Major), ausseruniversitäres Studienfach)

·      Studienvertrag Masterarbeit

·      Bestätigung: Abgabe der Masterarbeit

·      Erklärung zur wissenschaftlichen Redlichkeit

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02. «Bachelorprüfung Geschichte: Welche Daten und Fristen muss ich bei der Anmeldung berücksichtigen?»

Die Fristen und Termine finden sich auf der Seite der Philosophisch-Historischen Fakultät unter Termine. Die Anmeldung erfolgt jeweils im März und Oktober eines Jahres.

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03. «Wie gestaltet sich die Bachelorprüfung im Fach Geschichte?»

Die Abschlussprüfung im Bachelorstudium Geschichte besteht aus einer vierstündigen schriftlichen Prüfung. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Prüfung in einer anderen Epoche ablegen müssen als die der Seminararbeit.
Die Prüfenden legen in einem Vorgespräch mit dem/der Studierenden zwei unterschiedliche Themenbereiche im Rahmen der geprüften Epoche fest.
In der Prüfung wird aus einem der beiden Themenbereiche ein Thema zur Bearbeitung gestellt.

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04. «Bachelorprüfung Geschichte: Welche Dozierende kann ich für die schriftliche Prüfung wählen?»

Prüfungsberechtigt im Fach Geschichte sind Professor:innen und habilitierte Dozierende des Faches Geschichte.
Die Website informiert genau, wer für welche Epoche und welchen Fachbereich prüfungsberechtigt ist.
Auf Antrag der Unterrichtskommission können in Einzelfällen auch fortgeschrittene Assistierende auf Postdoc-Stufe Prüfungen abnehmen.
Die Dozierenden sind in der Regel nur für eine der Epochen prüfungsberechtigt. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Prüfung in einer anderen Epoche ablegen müssen als die der Seminararbeit.

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05. «Prüfungsthemen Bachelor Geschichte – was muss ich beachten?»

Die Themen der schriftlichen Abschlussprüfung müssen aus einer der vier Epochen stammen, die nicht der Epoche der schriftlichen Seminararbeit entspricht. Damit ist sichergestellt, dass Seminararbeit und Prüfungsthemen gemeinsam zwei der vier Epochen Alte Geschichte, Mittelalter, Frühe Neuzeit sowie Neuere und Neueste Geschichte abdecken. Die Bewertung der Bachelorprüfung und der Seminararbeit ergeben gemeinsam die Abschlussnote für das Fach Geschichte.
Sie vereinbaren mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin zwei Themen, von diesen beiden Themen wird eines in der Prüfung zur Bearbeitung gestellt werden.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfiehlt es sich, frühzeitig mit den Prüfungsberechtigten Kontakt aufzunehmen.
Mehrere Dozierende haben zur Gestaltung der Prüfungsthemen Merkblätter erstellt,…

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06. «Wie organisiere ich den Abschluss meines Masterstudiums in Geschichte?»

Der Masterabschluss gliedert sich in zwei Teile: Masterarbeit und Masterprüfung. Die Anmeldung für beide Teile erfolgt getrennt. Termine und Fristen zur Anmeldung für die Masterarbeit und für die Masterprüfungen finden sich auf der Webseite der Studienadministration der Phil.-Hist. Fakultät.
Die mündliche Masterprüfung wird bei einer oder einem der prüfungsberechtigten Dozierenden abgelegt.
Weitere Informationen und alle nötigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

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07. «Wie gestaltet sich die Masterprüfung im Fach Geschichte?»

Die Prüfung im Masterstudienfach Geschichte besteht aus einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten. Diese gliedert sich in zwei Teilprüfungen von je 30 Minuten, in denen jeweils zwei Spezialgebiete geprüft werden.
Die Spezialgebiete der einen Teilprüfung müssen der Epoche der Neueren und Neuesten Geschichte entstammen, die Spezialgebiete der zweiten Teilprüfung den Epochen Mittelalter oder Frühe Neuzeit.
Die Spezialthemen und die Literatur zur Vorbereitung sind zwischen dem/der Studierenden und den Prüfenden spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin zu vereinbaren.

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08. «Wie gestaltet sich die Masterprüfung im Fach Osteuropäische Geschichte?»

Die Masterprüfung im Fach Osteuropäische Geschichte besteht aus einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten. Diese gliedert sich in zwei Teilprüfungen von je 30 Minuten, in denen jeweils zwei Spezialgebiete geprüft werden.
Diese Spezialgebiete müssen zwei unterschiedliche Epochen (vor/nach 1917) und zwei unterschiedliche geographische Räume abdecken.
Die Spezialthemen und die Literatur zur Vorbereitung sind zwischen dem/der Studierenden und den Prüfenden spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin zu vereinbaren.

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09. «Wie gestaltet sich die Masterprüfung im Masterstudiengang Europäische Geschichte in globaler Perspektive?»

Die Masterprüfung im Studiengang Europäische Geschichte in globaler Perspektive besteht aus zwei Prüfungen von je 60 Minuten, die von je einer bzw. einem Prüfenden abgenommen werden.
Die beiden Prüfungen behandeln Themen aus zwei verschiedenen Epochen. Für jede Prüfung werden drei Prüfungsthemen mit der bzw. dem Prüfenden vereinbart.
Falls die Masterarbeit zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung vorliegt, kann sie Gegenstand einer Prüfung sein.
Die Spezialthemen und die Literatur zur Vorbereitung sind zwischen dem/der Studierenden und den Prüfenden spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin zu vereinbaren.

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10. «Welche Dozierenden kann ich für Masterarbeit und Masterprüfung im Fachbereich Geschichte wählen?»

Masterarbeiten und mündliche Masterprüfungen in der Geschichte werden von Professor:innen sowie habilitierten Dozierenden des Faches betreut.
Die prüfungsberechtigten Dozierenden sind in der Regel nur für eine der Epochen prüfungsberechtigt.
Für die Zweitgutachten der Masterarbeiten können auch andere fachlich ausgewiesene Personen zugelassen werden, dies erfordert einen Antrag bei der Prüfungskommission der Fakultät.
Die Übersicht informiert über alle Prüfungsberechtigungen der Masterstudienfächer Geschichte und Osteuropäische Geschichte und des Masterstudiengangs Europäische Geschichte in globaler Perspektive.

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