Zitierformate
Die verschiedenen Publikationstypen werden in der Literaturliste unterschiedlich zitiert, wie die folgende Zitierempfehlung anhand von Beispielen zeigt. Das Departement Geschichte schlägt vor, dass sich die Studierenden am Zitierstil von infoclio.ch orientieren.
Bei genuin digitalen Texten (e-Papers) wird der Link zitiert und das Abrufdatum ergänzt. Bei Texten, die zuerst auf Papier erschienen sind, wird in der Regel die Papierversion zitiert, auch wenn das Digitalisat konsultiert wurde. Das Zitieren der Papierversion hat den grossen Vorteil, dass das Erscheinungsdatum des Textes ersichtlich ist.
In einer Literaturangabe können bis zu drei Autoren, Herausgeber oder Verlagsorte genannt werden. Wenn es mehr sind, nennt man in der Regel nur den ersten und schliesst die anderen mit u. a. oder et al. ein. Der Reihentitel (in Klammern) und die Auflage werden nach dem Titel ergänzt.
Innerhalb des Literaturverzeichnisses werden die Titel alphabetisch nach Nachnamen des Autors/der Autorin sortiert. Auf eine weitere Unterteilung des Verzeichnisses ist in der Regel zu verzichten, insbesondere soll nicht nach Art der Titel sortiert werden (also keine Unterteilung in gedruckte und digital zugängliche Literatur).
Monografien
Fridenson, Patrick; Reynaud, Bénédicte: La France et le temps de travail 1814-2004, Paris 2004.
Haumann, Heiko: Geschichte der Ostjuden, 5. Auflage, München 1999.
Studer, Brigitte: 1968 und die Formung des feministischen Subjekts, Wien 2011.
Wiesner, Merry: Gender in History. Global Perspectives (New Perspectives on the Past), Malden 2001.
Sammelband
Degen, Bernard et al. (Hg.): Arbeitsfrieden – Realität eines Mythos. Gewerkschaftspolitik und Kampf um Arbeit – Geschichte, Krisen, Perspektiven, Zürich 1987.
Aufsatz in einem Sammelband
Birke, Peter: Schweigen, Sprechen und Streiken. Die Medialisierung von Arbeitskämpfen in Westdeutschland und Dänemark von den 1950er bis in die 1970er Jahre, in: Daniel, Ute et al. (Hg.): Massenmedien im Europa des 20. Jahrhunderts, Köln 2010, S. 277-302.
Aufsatz in einer Zeitschrift
Kater, Michael H.: Die 'Technische Nothilfe' im Spannungsfeld von Arbeiterunruhen, Unternehmerinteressen und Parteipolitik, in: Vierteljahrhefte für Zeitgeschichte 27 (1), 1979, S. 30-78.
Aufsatz oder Kapitel in einem Handbuch
Schulz, Kristina: Frauen in Bewegung: Mit der Neuen Linken über die Linke(n) hinaus, in: Klimke, Martin et al. (Hg.): 1968. Handbuch zur Kultur- und Mediengeschichte der Studentenbewegung, Stuttgart 2007, S. 247-258.
Artikel in einem Lexikon
Altermatt, Urs: Bundesrat, in: HLS, 11 Bände, Band 3. Basel 2004, S. 13-16.
Degen, Bernhard: Volksinitiative, in: e-HLS, URL: www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10386.php [Stand 3.10.2013].
Rezension in einer Zeitschrift
Fattmann, Rainer: Rezension zu: Birke, Peter: Wilde Streiks im Wirtschaftswunder. Arbeitskämpfe, Gewerkschaften und soziale Bewegungen in der Bundesrepublik und Dänemark. Frankfurt am Main/New York 2007, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 2 (96), 2009, S. 237-238.
Archivquellen werden mit ihrer Archivsignatur angegeben. Die Archive selbst werden meist mit Abkürzungen bezeichnet, die in einem separaten Abkürzungsverzeichnis aufgeschlüsselt werden. In der Fussnote wird die genaue Signatur des Dokuments (wenn vorhanden mit Seitenzahl/Foliozahl: S. 35, fol. 46v) angegeben. Im Quellenverzeichnis hingegen werden nur Bestände zitiert, nicht alle einzelnen Dokumente und Seiten. Nach Bedarf können die Signaturen in einer weiteren Spalte genauer erläutert werden. Bei Digitalisaten - d. h. Scans von Archivdokumenten, die im Internet abrufbar sind - wird der Standort des Originals zitiert, weil diese Signatur in der Regel langlebiger ist als das Digitalisat.
Gedruckte Quellen und Dokumente aus Editionen werden nach den gleichen Prinzipien wie die Literaturangaben aufgeführt. Das Quellenverzeichnis wird deshalb unterteilt in gedruckte Quellen und Editionen, die wie Literatur zitiert werden, und Quellen (auch digitalisierte), die mit Archivsignatur aufgeführt werden (analog zur älteren, angesichts der vielen digital zugänglichen Quellen nicht mehr ganz haltbaren Unterscheidung zwischen ungedruckten und gedruckten Quellen).
Beispiel:
Signori, Gabriela: Das Schuldbuch des Basler Kaufmanns Ludwig Kilchmann (gest. 1518) (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beihefte, Bd. 231), Stuttgart 2014.
Beispiel Quellenverzeichnis:
StABS, Gerichtsarchiv C 5
StABS, Gerichtsarchiv C 6
StABS, Gerichtsarchiv E 4
StALU, Cod. 4465
StALU, Akt 13/767
StALU, Akt A1 F1 Sch. 39
StALU, Cod. 4455
StALU, XD 2/6
Ein ausführliches Beispiel findet sich hier.
Bildquellen
Auch bei Bildquellen sollten so viele Informationen wie möglich angegeben werden: der Künstler bzw. Fotograf bzw. Urheber des Werks, der Entstehungszeitpunkt und gegebenenfalls der Erscheinungs- bzw. Fundort.
Wenn mit besonders vielen Bildquellen gearbeitet wird, kann das Quellenverzeichnis nochmals nach Bildquellen und Textquellen unterteilt werden.
Beispiel: Bild oder Karikatur in einer Zeitung
1) Wenn die Zeitung im Original konsultiert wurde:
Cummings, Michael: Macmillan, Eisenhower und Chruschtschow, in: Daily Express, 13. November 1957, S.XX.
2) Wenn ein Buch konsultiert wurde, in dem es einen Abdruck gibt:
Cummings, Michael: Macmillan, Eisenhower und Chruschtschow, in: Daily Express, 13. November 1957, in: Hanhimäki, Jussi M. /Westad, Odd Arne (Hg.): The Cold War. A History in Documents and Eyewitness Accounts, Oxford 2003, S. 289 ().
Beispiel: Fotografie, die mehrfach verwendet wurde
Laika kurz vor dem Start mit Sputnik 2 am 3. 11. 1957. Agenturbild von Nowosti, abgedruckt in Gerhard Paul (Hg.): Das Jahrhundert der Bilder, Bd. 2, Göttingen 2008, S. 203.
Bei der Erstnennung einer Publikation in einer Anmerkung wird der vollständige Literaturnachweis aufgeführt, wie er im Literaturverzeichnis steht. Danach können die Anmerkungen abgekürzt zitiert werden. Ein Kurztitel besteht in der Regel aus dem ersten Substantiv des Titels.
Im Literaturverzeichnis werden bei unselbstständigen Publikationen (Aufsätze, Rezensionen usw.) immer die Seitenzahlen von Textbeginn bis Schluss genannt. Anmerkungen im Text beziehen sich meistens nur auf ein bestimmtes Argument, fassen also eine Stelle zusammen (Paraphrase) oder geben diese textgetreu wieder (Zitat). Um zwischen den Seitenzahlen des Textes und den zitierten Seiten zu unterscheiden, wird das Wort „hier“ eingefügt, z. B. „S. 247-258, hier S. 251“. In den Kurzformaten steht in der Regel nur eine spezifische Seitenzahl.
Bei mehrseitigen Passagen wird entweder der Seitenumfang mit Bindestrich angegeben (S. x-y.) oder die Anfangsseite mit „f.“ (und folgende Seite) bzw. „ff.“ (und folgende Seiten) versehen. Genaue Angaben sind gegenüber der Abkürzung „ff.“ zu bevorzugen.
Wird mehrfach direkt nacheinander auf dieselbe Publikation verwiesen, kann die Angabe mit „Ebd., S. x“ ersetzt werden.
Kurzformat für Fussnoten
Nachname, Kurztitel (der Monografie, des Aufsatzes usw.), ev. Jahr, S. x/x-y.
Beispiele
Wiesner, Gender, 2001, S. 30.
Haumann, Ostjuden, S. 71-74.
Kater, Technische Nothilfe, S. 54.
Ebd., S. 57 f.
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die üblicherweise in Fussnoten und Literaturverzeichnissen verwendeten Abkürzungen.
Dies./Ders. | Dieselbe/Derselbe (Kann an zweiter Stelle genannt werden, wenn ein Name wiederholt wird z. B. beim Zitieren von Sammelbänden) |
f. | und folgende Seite |
ff. | und folgende Seiten (genaue Seitenangaben sind jedoch zu bevorzugen) |
(Hg.) | Herausgeberin bzw. Herausgeber |
(Hgg.) | Herausgeberinnen bzw. Herausgeber |
o. S. | ohne Seite (falls die Publikation keine Seitenzahlen hat) |
o. O. | ohne Ort: falls der Verlagsort unbekannt ist |
o. V. | ohne Angabe zur Verfasserin bzw. zum Verfasser |
s. | siehe |
u. a./et al. | und andere/et alii (wird in Kombination mit der erstgenannten Herausgeberin bzw. Herausgeber gewählt, falls es mehr als drei Herausgeberinnen und Herausgeber gibt) |
vgl. | vergleiche |