Anerkennungsfragen

Obschon das Erasmusprogramm grösstmöglichste Mobilität für ein Auslandsstudium in Europa gewährt, sind insbesondere bei der Anerkennung der auswärtig erbrachten Studienleistungen folgende Punkte zu beachten:

  • Grundsätzlich müssen die meisten Studienleistungen für die Grund- und Aufbaumodule in Basel erbracht werden. Es empfiehlt sich deshalb, auswärtige Studienleistungen insbesondere im Wahl- bzw. im komplementären Bereich anzurechen. Für detaillierte Angaben zur Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen im Rahmen des Bachelor- bzw. Masterstudiums, siehe hier
  • Zur Anrechnung der auswärtigen Studienleistungen sind diese nach der Rückkehr aus dem Ausland eigens in einem Formular aufzulisten. Das Formular ist zusammen mit dem von der Partneruniversität ausgestellten Transcripts of Records an die Mobilitätskoordination (msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch) zu senden.

1. Minimal in Basel zu erbringende Studienleistungen

Um einen Bachelorabschluss Geschichte in Basel zu erwerben, müssen mindestens 45 der erforderlichen 75 Kreditpunkte (KP) des Curriculums mit Basler Studienleistungen erbracht werden. Die Anzahl von KP, die von auswärtigen Universitäten angerechnet werden, unterliegt keiner Beschränkung. Im Fachcurriculum des BSF Geschichte können bis zu 30 KP externe Studienleistungen als Ersatz für obligatorische Studienleistungen angerechnet werden, weitere Leistungen zählen im freien Wahlbereich.

2. Äquivalenzkriterien: Verbuchung von auswärtigen Leistungen

2.1. Die folgenden obligatorischen Studienleistungen des Curriculums müssen in Basel erbracht werden:

  1. Einführungsmodul: 10 KP (Einführungskurs und -vorlesung)
  2. 3 Module Basis: 18 KP (je ein Proseminar und eine Proseminararbeit)
  3. Modul Archive/Medien/Theorien: 1 KP
  4. 2 Module Aufbau 2: 11 KP (zwei Seminare, eine Seminararbeit)

2.2. Kreditpunkte aus externen Studienleistungen können die folgenden Studienleistungen des Bachelorcurriculums Geschichte ersetzen:

  1. Module Basis: 8 KP (je eine Vorlesung)
  2. Module Basis: 3 KP (Proseminar oder Äquivalent)
  3. Modul Archive/Medien/Theorien: 7 KP (Übungen u.a.)
  4. Wahlbereich BSF Geschichte: 12 KP

2.3. Alle darüber hinaus an anderen Universitäten erworbenen KP können im freien Wahlbereich verbucht werden.

3. Äquivalente zu partizipativen Lehrveranstaltungen

Soll eine externe Studienleistung als Ersatz für eines der obligatorischen Proseminare, Seminare oder Übungen anerkannt werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die genauen Lerninhalte und erbrachten Studienleistungen der auswärtigen Lehrveranstaltung aufführt. Es empfiehlt sich, diese Fragen vorab mit der Mobilitätskoordination abzuklären. Die endgültige Entscheidung über diese Anerkennung liegt bei der Unterrichtskommission Geschichte.

4. Voraussetzungen

Empfohlener Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: Die UK empfiehlt den Geschichtsstudierenden, vor dem Auslandsaufenthalt mindestens folgende Studienleistungen aus der Grund- und Einführungsstufe in Basel zu absolvieren: das Einführungsmodul, ein Proseminar und eine Proseminararbeit.

5. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester

Studierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste (Pro-)Seminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass das Proseminar im entsprechenden Modul bereits absolviert wurde.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine (Pro-)Seminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an (Pro-)Seminararbeiten finden Sie hier: [https://dg.philhist.unibas.ch/de/studium/werkzeugkasten-geschichte/wissenschaftliches-arbeiten/praesentation-von-resultaten/]
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.
 

Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteiler ist der Koordinator Studium und Lehre  des Departements Geschichte [marino.ferri@clutterunibas.ch] einzutragen, der die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer (Pro-)Seminararbeit haben.

1. Minimal in Basel zu erbringende Studienleistungen

Um einen Masterabschluss Geschichte in Basel zu erwerben, müssen mindestens 15 der erforderlichen 35 Kreditpunkte des Curriculums mit Basler Studienleistungen erbracht werden. Die Anzahl von Kreditpunkten, die von auswärtigen Universitäten angerechnet werden, unterliegt keiner Beschränkung. Im Fachcurriculum des MSF Geschichte können bis zu 20 KP externe Studienleistungen angerechnet werden, weitere Leistungen zählen im freien Wahlbereich.

2. Äquivalenzkriterien: Verbuchung von auswärtigen Leistungen

  1. Die folgenden obligatorischen Studienleistungen des Curriculums müssen in Basel erbracht werden: Beide Module Mittelalter/Frühe Neuzeit und Neuere/Neueste Geschichte (17 KP): (Seminar, Forschungsseminar, zwei Seminararbeiten)
  2. Kreditpunkte aus externen Studienleistungen können die Studienleistungen in den Wahlmodulen des Bereichs «Kompetenz und Orientierung» im Umfang von 6 KP und im Wahlbereich MSF Geschichte im Umfang von 7 KP ersetzen.
  3. Alle darüber hinaus an anderen Universitäten erworbenen KP können im freien Wahlbereich verbucht werden.

3. Äquivalente zu obligatorischen Lehrveranstaltungen

Soll eine externe Studienleistung als Ersatz für ein obligatorisches Seminar anerkannt werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die genauen Lerninhalte und erbrachten Studienleistungen der auswärtigen Lehrveranstaltung aufführt. Es empfiehlt sich, diese Fragen vorab mit der Mobilitätskoordination abzuklären. Die endgültige Entscheidung über diese Anerkennung liegt bei der Unterrichtskommission Geschichte.

4. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester

Studierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste Seminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine Seminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an Seminararbeiten finden Sie hier. [https://dg.philhist.unibas.ch/de/studium/werkzeugkasten-geschichte/wissenschaftliches-arbeiten/praesentation-von-resultaten/]
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.

Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteiler ist der Koordinator Studium und Lehre  des Departements Geschichte [marino.ferri@clutterunibas.ch] einzutragen, der die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer (Pro-)Seminararbeit haben.

Der Masterstudiengang «Europäische Geschichte in globaler Perspektive» sieht ein Auslandssemester als integralen Bestandteil des Studiums vor. Dieses ist mit dem Wahlmodul «Transfer: Ausland» in das Curriculum integriert.

1. Minimal in Basel zu erbringende Studienleistungen

Um einen Masterabschluss Geschichte in Basel zu erwerben, müssen mindestens 30 der erforderlichen 70 Kreditpunkte des Curriculums mit Basler Studienleistungen erbracht werden. Die Anzahl von Kreditpunkten, die von auswärtigen Universitäten angerechnet werden, unterliegt keiner Beschränkung.

2. Äquivalenzkriterien: Verbuchung von auswärtigen Leistungen

  1. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden vollumfänglich im Modul «Transfer: Ausland» angerechnet.
  2. Wenn die dort vorgesehenen 10 KP überschritten werden, kompensieren die überzähligen KP die Leistungen des freien Wahlbereichs.
  3. Auf Antrag ist es möglich, einzelne dieser Leistungen in den übrigen Modulen des MSG anzuerkennen.

3. Äquivalente zu obligatorischen Lehrveranstaltungen

Soll eine externe Studienleistung als Ersatz für ein obligatorisches Seminar anerkannt werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die genauen Lerninhalte und erbrachten Studienleistungen der auswärtigen Lehrveranstaltung aufführt. Es empfiehlt sich, diese Fragen vorab mit der Mobilitätskoordination abzuklären. Die endgültige Entscheidung über diese Anerkennung liegt bei der Unterrichtskommission Geschichte.

4. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester

Studierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste Seminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine Seminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an Seminararbeiten finden Sie hier. [https://dg.philhist.unibas.ch/de/studium/werkzeugkasten-geschichte/wissenschaftliches-arbeiten/praesentation-von-resultaten/]
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.

Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteiler ist der Koordinator Studium und Lehre  des Departements Geschichte [marino.ferri@clutterunibas.ch] einzutragen, der die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer (Pro-)Seminararbeit haben.