Obschon das Erasmusprogramm grösstmöglichste Mobilität für ein Auslandsstudium in Europa gewährt, sind insbesondere bei der Anerkennung der auswärtig erbrachten Studienleistungen folgende Punkte zu beachten:
1. Minimal in Basel zu erbringende Studienleistungen
Um einen Bachelorabschluss Geschichte in Basel zu erwerben, müssen mindestens 45 der erforderlichen 75 Kreditpunkte (KP) des Curriculums mit Basler Studienleistungen erbracht werden. Die Anzahl von KP, die von auswärtigen Universitäten angerechnet werden, unterliegt keiner Beschränkung. Im Fachcurriculum des BSF Geschichte können bis zu 30 KP externe Studienleistungen als Ersatz für obligatorische Studienleistungen angerechnet werden, weitere Leistungen zählen im freien Wahlbereich.
2. Äquivalenzkriterien: Verbuchung von auswärtigen Leistungen
2.1. Die folgenden obligatorischen Studienleistungen des Curriculums müssen in Basel erbracht werden:
2.2. Kreditpunkte aus externen Studienleistungen können die folgenden Studienleistungen des Bachelorcurriculums Geschichte ersetzen:
2.3. Alle darüber hinaus an anderen Universitäten erworbenen KP können im freien Wahlbereich verbucht werden.
3. Äquivalente zu partizipativen Lehrveranstaltungen
Soll eine externe Studienleistung als Ersatz für eines der obligatorischen Proseminare, Seminare oder Übungen anerkannt werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die genauen Lerninhalte und erbrachten Studienleistungen der auswärtigen Lehrveranstaltung aufführt. Es empfiehlt sich, diese Fragen vorab mit der Mobilitätskoordination abzuklären. Die endgültige Entscheidung über diese Anerkennung liegt bei der Unterrichtskommission Geschichte.
4. Voraussetzungen
Empfohlener Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: Die UK empfiehlt den Geschichtsstudierenden, vor dem Auslandsaufenthalt mindestens folgende Studienleistungen aus der Grund- und Einführungsstufe in Basel zu absolvieren: das Einführungsmodul, ein Proseminar und eine Proseminararbeit.
5. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester
Bachelorstudierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste Proseminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass das Proseminar im entsprechenden Modul bereits absolviert wurde. Die für den Abschluss zählende Seminararbeit darf laut der Bachelorordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät nicht im Auslandsemester absolviert werden - die entsprechenden Kreditpunkte müssen in Basel erworben werden.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine Proseminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an (Pro-)Seminararbeiten finden Sie hier: [https://dg.philhist.unibas.ch/de/studium/werkzeugkasten-geschichte/wissenschaftliches-arbeiten/praesentation-von-resultaten/]
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.
Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteilerin ist die Koordinatorin Studium und Lehre des Departements Geschichte [mirjam.janett@unibas.ch] einzutragen, die die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer Proseminararbeit haben.
1. Minimal in Basel zu erbringende Studienleistungen
Um einen Masterabschluss Geschichte in Basel zu erwerben, müssen mindestens 15 der erforderlichen 35 Kreditpunkte des Curriculums mit Basler Studienleistungen erbracht werden. Die Anzahl von Kreditpunkten, die von auswärtigen Universitäten angerechnet werden, unterliegt keiner Beschränkung. Im Fachcurriculum des MSF Geschichte können bis zu 20 KP externe Studienleistungen angerechnet werden, weitere Leistungen zählen im freien Wahlbereich.
2. Äquivalenzkriterien: Verbuchung von auswärtigen Leistungen
3. Äquivalente zu obligatorischen Lehrveranstaltungen
Soll eine externe Studienleistung als Ersatz für ein obligatorisches Seminar anerkannt werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die genauen Lerninhalte und erbrachten Studienleistungen der auswärtigen Lehrveranstaltung aufführt. Es empfiehlt sich, diese Fragen vorab mit der Mobilitätskoordination abzuklären. Die endgültige Entscheidung über diese Anerkennung liegt bei der Unterrichtskommission Geschichte.
4. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester
Studierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste Seminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine Seminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an Seminararbeiten finden Sie hier. [https://dg.philhist.unibas.ch/de/studium/werkzeugkasten-geschichte/wissenschaftliches-arbeiten/praesentation-von-resultaten/]
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.
Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteilerin ist die Koordinatorin Studium und Lehre des Departements Geschichte [mirjam.janett@unibas.ch] einzutragen, die die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer (Pro-)Seminararbeit haben.
Der Masterstudiengang «Europäische Geschichte in globaler Perspektive» sieht ein Auslandssemester als integralen Bestandteil des Studiums vor. Dieses ist mit dem Wahlmodul «Transfer: Ausland» in das Curriculum integriert.
1. Minimal in Basel zu erbringende Studienleistungen
Um einen Masterabschluss Geschichte in Basel zu erwerben, müssen mindestens 30 der erforderlichen 70 Kreditpunkte des Curriculums mit Basler Studienleistungen erbracht werden. Die Anzahl von Kreditpunkten, die von auswärtigen Universitäten angerechnet werden, unterliegt keiner Beschränkung.
2. Äquivalenzkriterien: Verbuchung von auswärtigen Leistungen
3. Äquivalente zu obligatorischen Lehrveranstaltungen
Soll eine externe Studienleistung als Ersatz für ein obligatorisches Seminar anerkannt werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die genauen Lerninhalte und erbrachten Studienleistungen der auswärtigen Lehrveranstaltung aufführt. Es empfiehlt sich, diese Fragen vorab mit der Mobilitätskoordination abzuklären. Die endgültige Entscheidung über diese Anerkennung liegt bei der Unterrichtskommission Geschichte.
4. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester
Studierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste Seminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine Seminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an Seminararbeiten finden Sie hier. [https://dg.philhist.unibas.ch/de/studium/werkzeugkasten-geschichte/wissenschaftliches-arbeiten/praesentation-von-resultaten/]
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.
Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@clutterunibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteilerin ist die Koordinatorin Studium und Lehre des Departements Geschichte [mirjam.janett@unibas.ch] einzutragen, die die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer (Pro-)Seminararbeit haben.
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