Doktorierende, die im Rahmen der BGSH promovieren möchten, müssen sich an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel immatrikulieren bzw. immatrikuliert sein und ihre Erstbetreuung innerhalb der Trägerschaft der BGSH haben. Für Doktorierende, die ihre Zweitbetreuung innerhalb der Trägerschaft haben, besteht zudem die Möglichkeit, sich als Mitglied zu assoziieren. Die Aufnahme erfolgt in beiden Fällen auf Antrag.
Mitglieder der BGSH können in den Fächern "Geschichte" oder "Osteuropäische Geschichte" promovieren.
Das Doktorat in der BGSH richtet sich nach der fakultären Promotionsordnung vom 2.3.2017.
Im Zentrum des Doktorats steht die eigenständige Erarbeitung einer Dissertation. Begleitend dazu erbringen die Mitglieder der BGSH im Laufe ihres Doktorats curriculare Leistungen im Umfang von 18 Kreditpuntken. Diese setzen sich nach neuer Geschäftsordnung vom 22.11.2018 folgendermassen zusammen:
- Teilnahme an mindestens drei Forschungskolloquien im Rahmen der BGSH
- Teilnahme an Workshops und weiteren Doktoratsveranstaltungen aus dem Programm der BGSH (in der Regel mindestens fünf)
- Mindestens eine Präsentation des Dissertationsprojekts in einem wissenschaftlichen Forum
- Organisation von Tagungen, Workshops, AGs, etc.
- Teilnahme an weiteren wissenschaftlichen Veranstaltungen innerhalb oder ausserhalb der Universität Basel
- Teilnahme an Soft-Skill-Kursen
- Wissenschaftsnahe Praktika
Doktorierende, die bereits vor dem 22.11.2018 Mitglieder der BGSH waren, können weiterhin folgende curriculare Leistungen erbringen:
- Besuch von drei Forschungskolloquien am Departement Geschichte
- Präsentation des Dissertationsprojekts in einem wissenschaftlichen Forum
- Weitere Leistungen
a) Teilnahme an Tagungen, Workshops, Kolloquien, etc. mit oder ohne eigenem Paper
b) Organisation von Tagungen, Workshops, AGs etc.
c) Teilnahme an Soft-Skill-Kursen
d) Wissenschaftsnahe Berufspraktika.