Die Leitung des Departements obliegt dem Departementsleiter oder der Departementsleiterin. Er oder sie wird von der Gruppierung der Professoren und Professorinnen vorgeschlagen und von der Departementsversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Der Departementsleiter oder die Departementsleiterin führt mit der Departementsleitung und dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin die laufenden Geschäfte, leitet die Departementsversammlung und vertritt das Departement nach aussen.
In den laufenden Geschäften wird der Departementsleiter oder die Departementsleiterin von einem Departementsleitungsgremium, genannt Departementsausschuss (DA) unterstützt. Der DA umfasst vier Mitglieder und setzt sich zusammen aus:
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