Departementsleitung
Die Leitung des Departements obliegt dem Departementsleiter oder der Departementsleiterin. Er oder sie wird von der Gruppierung der Professoren und Professorinnen vorgeschlagen und von der Departementsversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Der Departementsleiter oder die Departementsleiterin führt mit der Departementsleitung und dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin die laufenden Geschäfte, leitet die Departementsversammlung und vertritt das Departement nach aussen.
Departementsleiterin
Stellvertretender Departementsleiter
Departementsausschuss
In den laufenden Geschäften wird der Departementsleiter oder die Departementsleiterin von einem Departementsleitungsgremium, genannt Departementsausschuss (DA) unterstützt. Der DA umfasst vier Mitglieder und setzt sich zusammen aus:
- dem Departementsleiter oder der Departementsleiterin mit einer zweijährigen Amtsperiode
- dessen oder deren Stellvertretung (im ersten Jahr dieser Amtsperiode dem oder der abtretenden, im zweiten Jahr dem oder der künftigen geschäftsführenden Departementsleiter oder Departementsleiterin)
- dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin des Departements
- einer Vertretung der Assistierenden