1861 as a Russian and Soviet „Lieu de mémoire“. Narrating and Commemorating the Abolition of Serfdom.

International Workshop-Conference,

Ort, Datum: Universität Basel, 28.-30. Oktober 2011

Organised by the Department of History, University of Basel (Chair of Russian and East European History) with the generous support of Freiwillige Akademische Gesellschaft (FAG) and Basler Osteuropa-Forum (OFB)

Tagungsbericht von: Alexis Hofmeister, Historisches Seminar / Hanna Miluška, Slavisches Seminar, Universität Basel 

E-Mail: alexis.hofmeister-at-unibas.ch / hanna.miluska-at-stud.unibas.ch

Die vom Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte der Universität Basel ausgerichtete und von der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft (FAG), dem Nachwuchsfonds der Universität Basel sowie dem Osteuropa-Forum Basel (OFB) unterstützte internationale Tagung thematisierte Interpretation, Erinnerung und Sinnstiftung der Aufhebung der Leibeigenschaft im Jahr 1861 und damit eines zentralen Datums der neueren russischen und russländischen Geschichte. Neben den Reformen Peters des Großen und den revolutionären Erschütterungen der Jahre 1905 und 1917 gelten Ausbreitung und Verfestigung der Leibeigenschaft wie auch ihre Aufhebung als markante Wendepunkte der Geschichte des Zarenreichs. Die Befreiung von etwa 22 Millionen meist bäuerlichen Leibeigenen führte nicht nur zu einem grundlegenden Umbau der rechtlichen und ökonomischen Beziehungen zwischen Gutsbesitzern und russischer Landbevölkerung. Auch andere Reformprojekte der Regierungszeit Zar Alexanders II. (1855-1881), wie die Schaffung der ländlichen Selbstverwaltung (zemstva), die Reform des Justizwesens oder die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht standen im engen Zusammenhang mit der Bauernbefreiung. Während Alexander II. von der offiziellen Historiographie zum „Zar Befreier“ stilisiert wurde, verurteilte Lenin die Gesetzgebung von 1861 schon früh als systematischen Landraub der herrschenden Klassen an der russischen Bauernschaft. Für die sowjetische Historiographie markierte die Abschaffung der Leibeigenschaft eine neue Phase des Klassenkampfs, wobei in sowjetischer Lesart in der russischen Provinz nun neben einer feudalen Gutsbesitzerklasse eine neue Gruppe von Ausbeutern entstanden war: die sogenannten Kulaken. 

Eine hochkarätig besetzte internationale Expertenrunde von Historikerinnen und Historikern sowie Literaturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern richtete ihre Aufmerksamkeit weniger auf die bekannten sozialhistorischen Folgen des zarischen Erlasses vom 19. Februar / 3. März 1861, der das Ende der Leibeigenschaft in weiten Teilen des Russischen Reiches regelte, sondern vielmehr auf die Entwicklung dieses Datums zu einem russischen bzw. sowjetischen Erinnerungsort (lieu de mémoire). Im Sinne der von Pierre Nora geprägten Konzeption können sich in der Erinnerung einer Gruppe geografische Orte, aber auch zeitliche Zäsuren als Kristallisationskerne von Identitätsentwürfen sowie entsprechender kollektiver Gedächtnisse erweisen. Erinnerungsorte verfügen dabei selbst über eine eigene und oft umstrittene Geschichte.[1] Im Mittelpunkt des Interesses an der sich wandelnden Deutung des historischen Akts von 1861 sowie seiner Erinnerung standen daher Formen der kritischen und affirmativen Auseinandersetzung mit der Abschaffung der Leibeigenschaft in russischen bzw. sowjetischen Erinnerungsdiskursen der vergangenen 150 Jahre aus den Feldern Wissenschaft, Literatur, Autobiografik, Politik und Kunst. Die Tagung näherte sich dabei dem Erinnerungsort 1861 in mehreren Schritten. Zunächst wurde das historische Umfeld der „Großen Reformen“ sowie das Erbe von 1861 in den Blick genommen, um daraufhin die widersprüchlichen Deutungen dieser Zäsur in Historiographie und Literatur sowie in Erinnerungen von Bauern und anderen unmittelbar beteiligten Akteuren zu diskutieren. Aus der Perspektive von 1911 und 1961 blickten die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer auf entscheidende Wegmarken in der Erinnerungsgeschichte von 1861 zurück. Schließlich traten Fragen der internationalen Verflechtungen des Befreiungsdiskurses sowie der Rolle von 1861 bei der Herausbildung identitätsstiftender Erinnerungstopoi des russischen Adels in den Mittelpunkt des Interesses. 

ROGER BARTLETT (London) eröffnete die Konferenz mit einem Vortrag über die Anfänge der öffentlichen Debatte über eine mögliche Aufhebung der Leibeigenschaft im Zarenreich. Bartlett würdigte in diesem Zusammenhang die Rolle des deutschbaltischen Pastors Johann Georg Eisen (1717-1779), der sich systematisch mit den Möglichkeiten der Bauernbefreiung im Russischen Reich beschäftigte. Eisen veröffentlichte 1764 einen Aufsatz, der als erste öffentliche Kritik an der Leibeigenschaft im Zarenreich gilt. Er betrachtete Bauern darin ausdrücklich als Mitmenschen und schrieb ihnen ein gewisses Freiheitsbewusstsein zu. Zudem argumentierte Eisen, das System der Leibeigenschaft sei in ökonomischer und politischer Hinsicht von Nachteil. Eisen finde heute, so Bartlett, in der Historiographie zur Aufhebung der Leibeigenschaft bemerkenswert wenig Beachtung.

In seinem Eröffnungsstatement wies BENJAMIN SCHENK (Basel) darauf hin, dass Alexander II. und die Aufhebung der Leibeigenschaft im heutigen Russland offenbar nicht zu den bedeutsamen Erinnerungsorten zählten. In diesem Zusammenhang legte er dar, dass 2011 die Jubiläumsfeierlichkeiten in Russland zum 100. Jahrestag der Verkündung des Befreiungsmanifests relativ bescheiden ausfielen. Betrachte man daneben eine aktuelle Liste der historischen Persönlichkeiten, die in der Russischen Föderation mit Denkmälern geehrt würden, so rangiere Alexander II. auf einem der hinteren Plätze. Inwiefern dieser Befund auch durch die Erinnerungsgeschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft zu erklären sei, sollte zu einer der wieder kehrenden Fragen der Konferenz werden. MICHAIL DOLBILOV (Maryland) stellte heraus, dass das Bild der Bauernbefreiung zunächst maßgeblich von jenen Angehörigen der zarischen Bürokratie bestimmt werden konnte, die mit Erarbeitung und Umsetzung der entsprechenden Gesetzgebung betraut waren. Auch habe sich für 1861 wegen der Komplexität der Materie und der Andauer der Ablösezahlungen für den bäuerlichen Boden kein eingängiges Symbol angeboten, das sich im Streit um die Deutungshoheit über die Aufhebung der Leibeigenschaft habe durchsetzen können. Schließlich sei die christlich konnotierte Geste der Erlösung der Bauern durch den „Zar-Befreier“ Alexander II. wirkmächtig geworden. Für die zu Tage tretenden Mängel der Reform hätten sich Adel und Bürokraten gegenseitig verantwortlich gemacht. Dabei verlief die Scheidelinie des Deutungskonflikts nicht zwischen einer eher befürwortenden, liberalen Deutung der Bauernbefreiung und einer eher ablehnenden, konservativen Reaktion. Vielmehr kam es zu Auseinandersetzungen zwischen jenen, die die Regelungen wie etwa die für die Bodenfläche vereinbarten Ablösezahlungen für nicht ausreichend hielten, und jenen, die sie für zu hoch hielten. Die Interpretation der sozialen und politischen Folgen der Aufhebung der Leibeigenschaften hänge laut Dolbilov bis heute in erheblichem Maße davon ab, wie man sich zu dieser Frage verhält. Auf den imperialen Aspekt russländischer Herrschaft im Allgemeinen sowie der Aufhebung der Leibeigenschaft im Besonderen wies WILLARD SUNDERLAND (Cincinatti) hin, indem er ausführte, das Zarenreich habe eine Hierarchie der Unfreiheiten gekannt. Als letzte Bevölkerungsgruppe des Vielvölkerreichs Russland seien etwa die nomadisch lebenden Kalmyken 1892 von persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen wie der Leibeigenschaft befreit worden. Bereits dieses Datum zeige, dass die Aufhebung der Leibeigenschaft graduell erfolgt sei und nicht auf einen einzigen legislativen Akt zurückgeführt werden könne. Dies sei auch der Grund dafür, dass sich die diversen Erinnerungen nicht auf einen einzigen Erinnerungsort wie etwa 1861 bezögen. Leider blieben die in erinnerungspolitischer Hinsicht besonders interessanten Fälle der Befreiung der polnischen Bauern sowie der Leibeigenen in den Ostseeprovinzen unterbelichtet.

BEATE ESCHMENT (Bremen) fasste in ihrem Vortrag die Ergebnisse ihrer Studien zur vorrevolutionären russischen Historiographie der Bauernbefreiung zusammen. Bereits vor 1917 habe sich der konstruierte Gegensatz von selbstlosen Reformern und reaktionären Konservativen als fragwürdig erwiesen. Auch wenn die Frage nach dem Erfolg einer Reform von oben unbeantwortet geblieben sei, habe Klarheit darüber geherrscht, dass nach 1861 keineswegs der Kapitalismus im russischen Dorf Einzug gehalten habe. DAVID MOON (Stockton) konzentrierte sich in seinem Beitrag auf neue Arbeiten und Forschungsansätze auf dem Gebiet sozial- und umwelthistorischer Forschungen zur Aufhebung der Leibeigenschaft. Neuere Studien zu unfreier Arbeit sowie dem Weiterwirken entsprechender gesellschaftlicher und ökonomischer Strukturen auch über ihr Ende hinaus hätten das Russische Reich zunehmend in eine globale Perspektive gerückt. Diese führe dazu, dass die Leibeigenschaft im Russischen Reich nicht mehr nur mit Verhältnissen in den Südstaaten der USA vor der Sklavenbefreiung 1863 („Emancipation Proclamation“) sondern beispielsweise mit Brasilien vor 1888 („Goldenes Gesetz“) oder Irland vor 1829 („Act of Emancipation“) verglichen werde.

JULIA HERZBERG (München) stellte die Ergebnisse ihrer Forschungen zu Erinnerungs- und Überlieferungspraktiken bäuerlicher Autobiographik im Zarenreich vor und ging dabei im Besonderen auf die Aufhebung der Leibeigenschaft ein. Diese habe vielen ehemaligen Leibeigenen einen Schreibanlass geboten und ihnen dazu verholfen, öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. Herzberg verwies auf die augenfälligen Parallelen, aber auch auf die signifikanten Unterschiede zwischen russländischem Unfreiheits- und amerikanischem Sklaverei-Diskurs. THOMAS GROB (Basel) ging in seinem literaturwissenschaftlichen Beitrag anhand von Anton Tschechows (1860-1904) Erzählung Mužiki („Die Bauern“, 1897) sowie der Texte Derevnja(„Das Dorf“, 1910) bzw. Suchodol (1912) aus der Feder von Iwan Bunin (1870-1953) der Frage nach, wie der russische Bauer nach 1861 dargestellt wurde. Beide Autoren behandeln das Thema der Bauernbefreiung sowie deren Folgen kontrovers. Die Gebrochenheit der bäuerlichen Figuren lasse, so Grob, keine simple Schematisierung zu – von Mythifizierung sei in den Erzählungen nichts zu spüren. Durch scheinbar unlogisches und überraschendes Handeln und Sprechen leisteten die Figuren Widerstand gegenüber äußerer Vereinnahmung. Von der zeitgenössischen Kritik sei jedoch meist übersehen worden, dass die Erzählungen dadurch weit über tagespolitische Fragen hinausführten. 

CARLA CORDIN (Basel) rückte die 1911 erschienene sechsbändige Edition Velikaja Reforma („Die Große Reform“) in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zur Erinnerung an 1861 in Russland zum 50. Jahrestag der Bauernbefreiung. Als umfangreiche Dokumentation zu den Motiven und den Ergebnissen der Aufhebung der Leibeigenschaft von 1861 spiegele Velikaja Reforma wie kein zweites Dokument den Stand der öffentlichen Debatte, die zwischen den Motiven der Notwendigkeit der Reform einerseits und der Diskussion der Gründe ihres vermeintlichen Scheiterns andererseits geschwankt habe. Allein ein Beitrag zu der Sicht des russischen Bauern durch die russische Intelligenz sei der Zensur zum Opfer gefallen. Exemplarisch ließen sich an diesem Beispiel die Schwierigkeiten der russischen Zeitgenossen beim Umgang mit einem so komplexen Erinnerungsgegenstand zeigen. ALEKSANDR DMITRIEV (Moskau) wies auf das Problem der sowjetischen Erinnerung an 1861 hin und führte aus, dass in der sowjetischen Öffentlichkeit von 1961 prinzipiell nichts für historisch bedeutsam gehalten wurde, was die Zaren nach Peter dem Großen ins Werk gesetzt hätten. Andere Jubiläen hätten stärkere Beachtung seitens der staatlich gelenkten Medien gefunden und so die Erinnerung an 1861 in den Hintergrund gedrängt. Dazu zählten in den frühen 1960er-Jahren etwa die Jahrestage der Pariser Commune, des Beginns der „Neuen Ökonomischen Politik“ (NEP) oder des Russlandfeldzuges von Napoleon – des sogenannten „Vaterländischen Krieges“. Allerdings habe es in späteren Deutungen der Chruschtschow-Zeit durch sowjetische Dissidenten Anklänge an die mit Zar Alexander II. verbundene Freiheitsmetaphorik gegeben. Insofern sei es symptomatisch, dass es seit den 1960er-Jahre möglich gewesen sei, in der historischen Forschung kontroverse Deutungen des späten Zarenreichs zu äußern.

ANDREI ZORIN (Oxford) wies darauf hin, dass der Bezug auf 1861 vor allem für die russische Aristokratie einen – wenn auch negativ konnotierten – mythenbildenden Charakter besessen habe. Der Mythos des 1762 mit der Befreiung des bis dato dienstpflichtigen Adels einsetzenden goldenen Zeitalters sei bezeichnenderweise erst nach 1861 dominant geworden. Dies zeigte Zorin anhand der Werke Lew Tolstois (1828-1910) sowie Petr A. Vjazemskijs (1792-1878). JOHN MACKAY (New Haven) zeichnete abschließend die Rezeption von Onkel Toms Hütte in Russland und der Sowjetunion nach und machte dabei den Funktionswandel anschaulich, den die Novelle durch die Aufhebung der Leibeigenschaft erfuhr. War nach dem Erscheinen des abolitionistisch inspirierten Textes im Jahr 1852 in Russland vor allem die Frage der Vergleichbarkeit von Sklaverei und Leibeigenschaft diskutiert worden, rückte der Text nach 1861 in einen amerikanischen Kontext oder wurde als moralische bzw. moralisierende Literatur verstanden. 

In der Schlussdiskussion wurde das Konzept des Erinnerungsortes erneut aufgenommen und darauf hingewiesen, dass sich die Bauernbefreiung von 1861 in mancher Hinsicht und für manche Gruppen der russischen Gesellschaft nicht als lieu de mémoire erwiesen habe, weil von ihr keine identitätsstiftende, gruppenstabilisierende Wirkung ausgegangen sei. Dies gelte offenbar gerade auch für die Masse der bäuerlichen Bevölkerung des Russischen Reiches. Andererseits wurde in Anschlag gebracht, dass dieser Befund die Komplexität der mit 1861 in Verbindung stehenden historischen Ereignisse zeige und dass auch Erinnerungskonflikte Bezüge stifteten. Die Erinnerung an die Aufhebung der Leibeigenschaft sei in das retrospektive Bild der Ära der „Großen Reformen“ eingegangen und habe dazu beigetragen, Alexander II. zunächst zum Befreier zu stilisieren und schließlich zusammen mit dem Bedeutungsverlust der liberalen Ära in der Geschichte des Zarenreichs zu vergessen. Desiderata wie die Erinnerung an 1861 unter den nichtrussischen Bevölkerungsgruppen des Russischen Reiches wurden benannt. 

Konferenzübersicht: 

Eröffnungsvortrag 
Roger Bartlett (University College London): The Beginnings of the Russian Debate on Serfdom: Johann Georg Eisen 

Einführung: Frithjof Benjamin Schenk (Universität Basel)

Panel 1: 1861: Contexts and Legacies 
Leitung: Frithjof Benjamin Schenk (Universität Basel) 

Michail Dolbilov (University of Maryland, USA): Bureaucratic Visions of the Agrarian Reform and their Legacies after 1861

Willard Sunderland (University of Cincinnatti, USA): The Non-Russian Emancipations: Abolition in the Imperial Context, 1800-1917

Panel 2: 1861 in Historiography 
Leitung: Alexis Hofmeister (Universität Basel) 

Beate Eschment (Forschungsstelle Osteuropa, Bremen): The Abolition of Serfdom in 19th Century Russian Historiography

David Moon (Durham University, UK): Rethinking 1861: Russian Serfdom and its Abolition in Recent Historiography

Panel 3: Peasants and Writers Commemorate 1861 
Leitung: Jörn Happel (Universität Basel) 

Julia Herzberg (Rachel Carson Center, LMU München): Narrating Slavery: Serfdom in Peasant Writing

Thomas Grob (Universität Basel): Lev Tolstoj and Ivan Bunin Imagining the Russian Peasant and his Emancipation

Panel 4: Landmarks in the History of 1861 as a "Lieu de Mémoire" 
Leitung: Sandrine Mayoraz (Universität Basel) 

Carla Cordin (Universität Basel): Commemorating the Abolition of Serfdom in Russia in 1911

Alexander Dmitriev (Vyščaja škola ėkonomiki [Higher School of Economics], Moskau): 100 Years Later: Remembering 1861 in the Soviet Union During the Thaw

Panel 5: Identity Formation and International Contexts 
Leitung: Bianca Hoenig (Universität Basel) 

Andrei Zorin (New College, University of Oxford): The Construction of the Mythology of the ”Golden Age of Russian Nobility“ after 1861 (The Cases of Tolstoy and Vyazemsky)

John MacKay (Yale University, USA): Slavery, National and International: The Changing Functions of Uncle Tom’s Cabin in Russia and the Soviet Union

Schlussdiskussion

 

Anmerkung: 
[1] Auch zeitliche Zäsuren berücksichtigend: Matthias Weber (Hrsg.), Erinnerungsorte in Ostmitteleuropa. Erfahrungen der Vergangenheit und Perspektiven, München 2011.

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Zitierweise

Tagungsbericht 1861 as a Russian and Soviet «Lieu de mémoire». Narrating and Commemorating the Abolition of Serfdom / 1861 als russischer und sowjetischer Erinnerungsort. Erzählung und Erinnerung der Bauernbefreiung. 28.10.2011-30.10.2011, Basel, in: H-Soz-u-Kult, 06.02.2012, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4062>.

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