Ausweitung der Maskenpflicht
Maskenpflicht für alle Veranstaltungen – unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden oder deren Gesundheitsstatus (geimpft, genesen oder getestet) muss an der Universität Basel in allen Lehrveranstaltungen eine Maske getragen werden.
- Maskenpflicht für alle Veranstaltungen – unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden oder deren Gesundheitsstatus (geimpft, genesen oder getestet) muss an der Universität Basel in allen Lehrveranstaltungen eine Maske getragen werden. Damit wird die bisherige Regelung aufgehoben, dass bei Lehrveranstaltungen bis maximal 30 Personen die Teilnehmenden die Masken ablegen dürfen, wenn alle Beteiligten über ein gültiges Zertifikat oder ein gültiges, negatives Testresultat verfügen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Dozierende und Referierende.
- In allen Bibliotheken, auch in der UB Hauptbibliothek, muss in den Innenräumen eine Maske getragen werden, auch wenn dort eine Covid-19-Zertifikatspflicht gilt.
- Neu müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, zusätzlich zur Zertifikatspflicht eine Gesichtsmaske tragen.
- Die Konsumation von Speisen und Getränken muss sitzend an Tischen erfolgen. Verpflegung im Stehen (wie Apéros) ist ab sofort nicht mehr erlaubt.
- Anlässe ausserhalb der Lehre (wie Diplomfeiern oder Kongresse) mit mehr als 300 Personen müssen der Task Force Corona zur Bewilligung vorgelegt werden. Dies gilt für alle universitären Anlässe, auch wenn diese nicht in Räumen der Universität Basel durchgeführt werden.