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Rückkehr in einen partiellen Präsenzunterricht am 26. April 2021
Es gilt eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass die Hochschulen ab dem 19. April wieder Lehrveranstaltungen bis zu 50 Teilnehmenden durchführen dürfen. Damit alle Beteiligten sich auf diesen Schritt vorbereiten können, setzt die Universität diese neue Regelung des Bundesrats ab Montag, 26. April 2021 um.
Bei diesem Öffnungsschritt hat die Gesundheit der Studierenden und Dozierenden oberste Priorität. Weitere Informationen zur partiellen Rückkehr in den Präsenzunterricht und den damit verbundenen Richtlinien gibt es auf der Corona Website der Universität Basel