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SUMMARY:Historische Analyse der Schweizerischen Gesetzgebung - Teil 2
DESCRIPTION:Das Ziel dieses zweiten Teiles liegt darin\, aus historischer P
 erspektive nachzuvollziehen\, wie Bundesgesetze in den einzelnen Kantonen 
 umgesetzt wurden. Dazu soll am Beispiel der Einführung des schweizerische
 n Strafgesetzbuches (1942) veranschaulicht werden\, wie die einzelnen Schr
 itte auf kantonaler Ebene aussahen\, wenn ein neues Bundesgesetz in Kraft 
 trat. Welcher Handlungsspielraum für die Regelung von Vollzugs- und Verfa
 hrensfragen stand den Kantonen in diesem Fall zur Verfügung? Wie lange k
 önnen sich Einführungsphasen erstrecken\, während die Kantone schrittwe
 ise oder auch erst mit grossen Verzögerungen den bundesgesetzlichen Aufla
 gen nachkommen? Welchen Einfluss hat es auf das Verfahren\, wenn sich der 
 Impuls für eine neue Gesetzesausarbeitung nicht auf der Bundesebene entwi
 ckelt\, sondern aus dem bestehenden kantonalen Recht hervorgeht?\\r\\nProg
 ramm\\r\\n09:00 Urs Germann (Bern)\\r\\nEinführung zur historischen Anal
 yse der Umsetzung von Bundesgesetzen auf Kantonsebene\\r\\n09:45 Coffee br
 eak\\r\\n10:00 Susanne Weiss (Zürich)\\r\\nGesetzliche Steuerung des Heim
 wesens seit 1940. Staatlichkeit in föderaler Perspektive\\r\\n10:30 Caro
 line Suter (Zürich)\\r\\nTransformation eines Bildungsangebots? Zur Eingl
 iederung der Bildungsgänge der höheren Fachschulen ins formale Bildung
 ssystem 2004 aus Akteurperspektive\\r\\n11:00 Coffee break\\r\\n11:15 Dani
 el Deplazes (Zürich)\\r\\n„Freiwillige“ Heimeinweisungen? Zur Verschr
 änkung privater und gesetzlich legitimierter Heimeinweisungen bei „Schw
 ererziehbaren“\, 1960–1990\\r\\n11:45 Alena Blättler (Basel)\\r\\nDi
 e Behördenstruktur der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt nach dem Inkrafttr
 eten des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Eine methodische Annäherung 
 an die Thematik\\r\\n12:15 Coffee break (optional)\\r\\n12:30 Zusammenfass
 ung\\r\\n13:00 Ende \\r\\nAnmeldung\\r\\nDie Anmeldung zur passiven Teilna
 hme ist bis zum 1. Juni 2021 per Email an severic.yersin@unibas.ch [mailto
 :severic.yersin@unibas.ch] möglich.
X-ALT-DESC:<p>Das Ziel dieses zweiten Teiles liegt darin\, aus historischer
  Perspektive nachzuvollziehen\, wie Bundesgesetze in den einzelnen Kantone
 n umgesetzt wurden. Dazu soll am Beispiel der Einführung des schweizerisc
 hen Strafgesetzbuches (1942) veranschaulicht werden\, wie die einzelnen Sc
 hritte auf kantonaler Ebene aussahen\, wenn ein neues Bundesgesetz in Kraf
 t trat. Welcher Handlungsspielraum für die Regelung von Vollzugs- und Ver
 fahrensfragen stand den Kantonen in diesem Fall zur Verfügung? Wie lange 
 können sich Einführungsphasen erstrecken\, während die Kantone schrittw
 eise oder auch erst mit grossen Verzögerungen den bundesgesetzlichen Aufl
 agen nachkommen? Welchen Einfluss hat es auf das Verfahren\, wenn sich der
  Impuls für eine neue Gesetzesausarbeitung nicht auf der Bundesebene entw
 ickelt\, sondern aus dem bestehenden kantonalen Recht hervorgeht?</p>\n<h4
 >Programm</h4>\n<p><strong>09:00 Urs Germann (Bern)</strong></p>\n<p>Einfu
 ̈hrung zur historischen Analyse der Umsetzung von Bundesgesetzen auf Kant
 onsebene</p>\n<p><strong>09:45 Coffee break</strong></p>\n<p><strong>10:00
  Susanne Weiss (Zürich)</strong></p>\n<p>Gesetzliche Steuerung des Heimwe
 sens seit 1940. Staatlichkeit in föderaler Perspektive</p>\n<p><strong>1
 0:30 Caroline Suter (Zürich)</strong></p>\n<p>Transformation eines Bildun
 gsangebots? Zur Eingliederung der Bildungsgänge der höheren Fachschule
 n ins formale Bildungssystem 2004 aus Akteurperspektive</p>\n<p><strong>11
 :00 Coffee break</strong></p>\n<p><strong>11:15 Daniel Deplazes (Zürich)<
 /strong></p>\n<p>„Freiwillige“ Heimeinweisungen? Zur Verschränkung pr
 ivater und gesetzlich legitimierter Heimeinweisungen bei „Schwererziehba
 ren“\, 1960–1990</p>\n<p><strong>11:45 Alena Blättler (Basel)</stron
 g></p>\n<p>Die Behördenstruktur der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt nach 
 dem Inkrafttreten des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Eine methodische 
 Annäherung an die Thematik</p>\n<p><strong>12:15 Coffee break (optional)
 </strong></p>\n<p><strong>12:30 Zusammenfassung</strong></p>\n<p><strong>1
 3:00 Ende </strong></p>\n<h4>Anmeldung</h4>\n<p>Die Anmeldung zur passiven
  Teilnahme ist bis zum 1. Juni 2021 per Email an <a href="mailto:severic.y
 ersin@unibas.ch">severic.yersin@unibas.ch</a> möglich.</p>
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