Ausserfakultäres Wahlfach Geschichte für Jus-Studierende
Die Bestimmungen für das ausserfakultäre Wahlfach im Jus-Studium regelt die Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät. In Entsprechung zu diesen Regelungen beschränken das Historische Seminar und das Seminar für Alte Geshichte die für Jus-Studierende geöffneten Lehrveranstaltungen im Fachbereich Geschichte ab dem Wintersemester 2003/2004 auf Vorlesungen.
Nach persönlicher Rücksprache mit den verantwortlichen Dozierenden können Wahlfachstudierende weiterhin auch andere Lehrveranstaltungen (Proseminare oder Übungen) besuchen, falls sie sich verpflichten, die dort erforderlichen Leistungsnachweise (Teilnahme an Arbeitsgruppen bzw. Übernahme eines Referats, Abfassung von Sitzungsprotokollen u.ä.) zu erbringen.
Für weitere Fragen steht Dr. Olivia Hochstrasser, Geschäftsführerin des Historischen Seminars, zur Verfügung.

